Allgemeine Information
Im Rahmen eines Konjunkturprogramms hat die Bundesregierung beschlossen, die Mehrwertsteuer vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 zeitweilig zu senken. Der Regelsteuersatz fällt von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, der u. a. für Bücher und E-Books gilt, wird vorübergehend von 7 % auf 5 % sinken.
Ziel der Bundesregierung ist, mit dieser Maßnahme eine Reduzierung von Verkaufspreisen anzuregen und den Konsum zu fördern, um Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Freischaffende und Unternehmen zu unterstützen. Es sollen also über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg möglichst alle Beteiligten profitieren, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern.
Um diesem Ziel und auch all unseren Partnern gerecht zu werden, haben wir uns für ein an die besondere Situation des Buchmarkts angepasstes Vorgehen entschieden. Für den Buchmarkt bedeutet die kurzfristige Anpassung des Mehrwertsteuersatzes nicht nur einen großen administrativen Aufwand, sondern es gelten durch die Buchpreisbindung auch besondere Vorgaben. Da die Umstellung zum Jahresende erneut erfolgen muss, gilt es bei der Umsetzung zwischen wirtschaftlichem Nutzen und technischer Umsetzbarkeit abzuwägen.
Wie gestaltet sich die Anpassung?
In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 erhalten Autorinnen und Autoren durch die Reduzierung der Mehrwertsteuer mehr Marge pro verkauftem E-Book von BoD ausgezahlt. Die Honorarberechnung bei E-Books beruht auf einem Nettoerlösmodell. Der Nettoerlös ist der Anteil, den wir von BoD vom verkaufenden Shop nach Abzug der Mehrwertsteuer erhalten. Der Nettoerlös kann von Shop zu Shop variieren und ist daher als Einzelmarge nicht in den Verträgen festgelegt. Ohne etwas ändern zu müssen, erhältst du als Autorin oder Autor in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 mehr Geld pro verkauftem E-Book.
Ebenso geben wir beim Kauf von Eigenexemplaren für Leserunden, signierte Leseexemplare oder den Direktverkauf, über einen reduzierten Verkaufspreis die Vorteile der gesenkten Steuersätze vollständig an unsere Autorinnen und Autoren weiter. Die Produktion und der Vertrieb von Printbüchern erfolgen durch BoD und mehrere Partner. Um insbesondere den Buchhandel und das Barsortiment in der Corona-Krise zu unterstützen, sollen die Mehrwertsteuervorteile den Prozessbeteiligten zugutekommen.
Hinweis
Werden die Verkaufspreise von Büchern aufgrund des vorübergehenden Mehrwertsteuersatzes durch Verlage oder Autorinnen und Autoren im Self-Publishing angepasst, müssen diese neu katalogisiert und zum Stichtag auf den Büchern korrekt ausgezeichnet werden. Bei Titeln, die den Preis auf der Coverrückseite präsentieren, ist zudem eine Neuauflage erforderlich. Gleichzeitig führt eine Preisanpassung immer zu einer automatischen Remission von gedruckten Exemplaren, die beim Barsortiment, in Buchhandlungen oder bei Online-Shops auf Lager liegen.
Ich würde eine klare Formulierung bevorzugen, z.B.:
Die bisherigen Verkaufspreise bei Printbüchern bleiben (wegen der Buchpreisbindung), enthalten aber dann nur 5% Mehrwertsteuer.
Hallo Juhl,
vielen Dank für dein Feedback.
Genau, die Preise der Printbücher bleiben gleich, außer unsere Autor*innen entscheiden sich dazu den Preis selbstständig anzupassen.
Viele Grüße
Jessy von BoD
Wie ist das, wenn Sie Bücher über ebay oder Amazone verkaufen.
Was bekommt der Autor dann?
Hallo Manfred,
danke für deinen Kommentar.
In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 erhalten Autorinnen und Autoren durch die Reduzierung der Mehrwertsteuer mehr Marge pro verkauftem E-Book. Der Grund dafür ist, dass die Honorarberechnung bei E-Books auf einem Nettoerlösmodell beruht. Der Nettoerlös ist der Anteil, den wir von BoD vom verkaufenden Shop nach Abzug der Mehrwertsteuer erhalten. Im Vergleich dazu erhöht sich die Marge aber nicht bei Printtiteln – unabhängig davon, worüber die Leserinnen und Leser ihre Bücher beziehen.
Viele Grüße
Jessy von BoD
Das heißt mit anderen Worten, dass der Autor von der MwSt-Senkung bei Taschenbüchern gar nicht profitiert?
Hallo Roland,
vielen Dank für deine Rückfrage!
Beim Kauf von Eigenexemplaren für Leserunden, signierte Leseexemplare oder den Direktverkauf, über einen reduzierten Verkaufspreis geben wir die Vorteile der gesenkten Steuersätze vollständig an unsere Autorinnen und Autoren weiter.
Um insbesondere den stationären Buchhandel und das Barsortiment in der Corona-Krise zu unterstützen, reichen wir im Falle von Printtiteln allerdings die Mehrwertsteuervorteile an die Prozessbeteiligten weiter.
Viele Grüße
Jessy von BoD