Recht & Self-Publishing Teil 1: die Titelwahl

Ob Titelschutz, Impressumsgestaltung oder die Verwendung von Text- und Bildzitaten – Fachanwalt Dr. Richard Hahn gibt Expertentipps, wie sich Autoren bei ihrer Buchveröffentlichung und -vermarktung…

28.11.2015 · Sandra Schulze Schreiben · Wissen

Mit dem Thema „Recht und Self-Publishing“ hat sich Dr. Richard Hahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, intensiv beschäftigt. Im BoD-Webinar ging er auf drei wichtige Rechtsfragen bei der Buchveröffentlichung und -vermarktung ein: Titelschutz, Impressumsgestaltung und die Verwendung von Text- und Bildzitaten. Die Kernaussagen aus seiner Webinar-Präsentation haben wir mit vielen, wertvollen Tipps zusammengefasst.

Im ersten Teil der Reihe geht es um die Frage der „richtigen“ Wahl des Buchtitels sowie die Titelgestaltung. Auch das Thema Titelschutz wird beleuchtet.

Es ist unbestritten, dass der Buchtitel von großer Bedeutung ist. Zum einen soll er die Aufmerksamkeit und Neugier beim Leser wecken, zum anderen erste Informationen über den Buchinhalt liefern. Deshalb sieht das Gesetz nicht nur Schutz für den Inhalt eines Buches vor, sondern lässt auch den Buchtitel schützen, um Verwechslungsgefahr zu vermeiden.

Der Titelschutz ergibt sich normalerweise aus dem Markengesetz:


§ 5 Markengesetz

(1) Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt. ... (3) Werktitel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken.

Dr. Richard Hahn

Dr. Richard Hahn

hat Rechtswissenschaften in München studiert und in verschiedenen Großkanzleien in München sowie San Francisco gearbeitet. Als Online-Redakteur war er unter anderem für einen internationalen Fachverlag in den Bereichen Wirtschaft, Politik und Recht tätig. Mit den Schwerpunkten Verlags-, Film- und Rundfunkrecht ist er seit 2009 Partner der Lausen Rechtsanwälte. Dr. Richard Hahn ist zudem Referent u.a. an der Akademie der Deutschen Medien sowie der TU München.

www.lausen.com

Das Gesetz besagt, dass Werktitel als geschäftliche Bezeichnung geschützt sind. Als Werktitel lassen sich nicht nur die Buchtitel, sondern natürlich auch Filmtitel, Titel von Bühnenwerken etc. bezeichnen. Demnach sind alle diese Titel rechtlich geschützt.Um Problemen aus dem Weg zu gehen, sollten Sie bei Ihrer Titelauswahl deshalb nicht nur auf andere Bücher schauen, um zu sehen ob der Titel bereits am Markt vertreten ist, sondern beispielsweise auch nach Filmen mit gleichem Titel.

Wie kann ein Titel geschützt werden?

1) Schutz durch Kennzeichnungs- bzw. Unterscheidungskraft

Wenn Titel eine Kennzeichnungs- bzw. Unterscheidungskraft gegenüber anderen Titeln aufweisen können, gelten sie als geschützt. Möchte man also eine ähnliche Bezeichnung zu einem bereits existierenden Werktitel verwenden, sollte man sich so weit wie möglich vom Original entfernen. Ein großes Glück für Sie als Autor ist jedoch, dass gerade an Bücher und Zeitschriften keine hohen Anforderungen gestellt werden. Solange der ausgewählte Titel nicht aus rein beschreibenden Angaben besteht, ist ein Titelschutz relativ einfach zu bekommen.

Im Zeitschriftenbereich sind oftmals schon sehr einfache Titel geschützt, wie zum Beispiel „Eltern“, „Family“, „Boerseonline“  und „Uhren  Magazin“. Und auch Sachbücher, denen oftmals beschreibende Titel gegeben werden, wie beispielsweise  „Pizza und Pasta“, „Abenteuer heute“ und „Blitzrezepte“, werden allein schon durch den Gebrauch zu geschützten Buchtiteln. Im Gegensatz dazu können häufig genutzte Alltagsbegriffe wie „Auto“ und „Wellness“ nicht geschützt werden.  Bei derartigen Begriffen ist das allgemeine Interesse zu groß, so dass sie als freihaltebedürftig gelten und von jedem genutzt werden können.

2) Schutz durch Verkehrsdurchsetzung

In einigen, wenigen Fällen können auch beschreibende Titel einen Titelschutz erlangen. Dies kann im Nachhinein durch eine sogenannte „Verkehrsdurchsetzung“ geschehen. Hierbei wird geprüft, wie bekannt bzw. erfolgreich die Werke sind. Gute Beispiele sind in dem Fall „Tagesschau“ oder „Deutsche Illustrierte“. Beide Titel sind jedem deutschen Bürger ein Begriff und dürfen deshalb nicht für andere Zwecke genutzt werden.

3) Schutz vor Verwechslungsgefahr

Um möglichen Verwechslungen vorbeugen zu können, werden Werktitel auch vor ähnlichen Titeln geschützt. Demnach dürfen keine Titel genutzt werden, die zu Verwechslungen mit bereits vorhandenen Titeln führen könnten. Frei nach dem Sprichwort „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, können diejenigen, die einen Titel zuerst an den Markt bringen, gegen eventuelle Nachfolger rechtlich vorgehen. Im Allgemeinen lässt sich sagen, je länger ein Titel am Markt ist und je individueller und bekannter er ist, desto weiter reicht der Titelschutz. Je beschreibender hingegen ein Titel ist, desto geringer ist dessen Schutz.

Anhand folgender Beispiele lässt sich erkennen, welche Verwechslungsgefahren es geben kann und welche Titel trotz Ähnlichkeit genehmigt wurden:

Bei Zeitschriftentiteln sind nur geringe Unterschiede nötig, um die rechtlich erforderlich Unterscheidungskraft zu erreichen. Bei „Modern LIVING“ und „Modern living“ zum Beispiel, haben schon die unterschiedlichen Schreibweisen ausgereicht.
Möchten Sie Ihr Buch „Der große Schwarm“ nennen, wäre dies nicht möglich, da es bereits ein sehr bekanntes Buch mit dem Namen „Der Schwarm“ gibt. Diese beiden Titel ähneln sich so sehr, dass Leser davon ausgehen könnten, es bestünde ein Zusammenhang zwischen ihnen. Würden Sie Ihrem Buch dagegen den Namen „Der Schwamm“ geben, hätte dieser trotz der sehr großen Ähnlichkeit, eine vollkommen andere Bedeutung und könnte deshalb verwendet werden.
Wichtig ist es, auf der Suche nach ähnlichen Titeln nicht nur auf Bücher, sondern auch auf Filme etc. zu achten. Seinem Buch den gleichen Namen zu geben, wie bekannten Filmen oder Serien, ist ebenfalls nicht erlaubt. So wäre der Buchtitel „Der Bergdoktor“ eventuell irreführend, denn potenzielle Käuferkönnten aufgrund des hohen Bekanntheitsgrades der gleichnamigen Serie davon ausgehen, dass es sich um ein „Buch zum Film/zur Serie“ handelte.
Was dagegen oft funktioniert sind Satiren. So konnte ein Buch mit dem Titel „Die Wanderwege der Wanderhure“ ohne rechtliche Konsequenzen veröffentlicht werden, obwohl bereits die Bücher über „Die Wanderhure“ veröffentlicht waren.

Recherchen zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen

Um sicher zu gehen, dass Sie den perfekten Titel gefunden haben, ist eine sorgfältige Recherche im Vorfeld unabdingbar. Neben „Amazon“ und dem „Verzeichnis lieferbarer Bücher“ gibt es richtige Anbieter für Recherchedienstleistungen. Diese führen professionelle Titelrecherchen durch und werten die Ergebnisse aus. Gerade wenn Sie auf der Suche nach einem guten Titel für eine Buchserie sind, sollten Sie auf Nummer sicher gehen und genau prüfen, ob es Ihren Wunschtitel noch nirgends am Markt gibt.

Vier Wochen nach der Buchveröffentlichung eine Aufforderung zu erhalten, seinen Titel zu ändern, weil dieser bereits vorhanden ist, ist für jeden Autor sehr ärgerlich und mit erheblichem Aufwand verbunden. Zudem können Schadensersatzforderungen entstehen – egal ob der Titel in gleicher oder nur in ähnlicher Form vorhanden ist.

Wann beginnt ein Titelschutz und wann endet er?

Sobald Ihr Buch mit einem Titel auf dem Markt bzw. im geschäftlichen Verkehr ist, beginnt der Titelschutz. Eine Eintragung bzw. Registrierung wie man es bei einer Marke kennt, ist hierbei nicht notwendig.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit den Titelschutz um sechs Monate „vorzuverlagern“. Wenn man schon zu Beginn oder Mittendrin des Schreibprozesses einen Titel findet, der nach sorgfältiger Recherche als verfügbar gilt, kann dieser ganz leicht gesichert werden. Durch eine sogenannte Titelschutzanzeige im Titelschutzanzeiger kann mans seinen Titel für sechs Monate reservieren. Eine zweite Möglichkeit ist eine Titelankündigung im Börsenblatt, die Zeitschrift vom Börsenvereis des deutschen Buchhandels. Sollte das Buch allerdings nicht während der 6 Monate veröffentlicht werden, erlischt die Reservierung.

Wie lange die Schutzdauer andauert, ist gesetzlich nicht geregelt. Allerdings kann man davon ausgehen, dass ein Titelschutz beendet ist, sobald die Nutzung des Titels endgültig aufgegeben wurde. Wenn derjenige, der den Titel verwendet hat entscheidet, dass das Werk nicht mehr auf dem Markt erscheinen soll gilt der Titelschutz als beendet. Das ist in der Praxis oft schwer zu ermitteln. Als Faustregel kann man davon ausgehen, dass bei einem Werk, das über einen Zeitraum von etwa fünf Jahren vergriffen ist, kein Titelschutz mehr vorliegt.

Lesen Sie auch den zweiten Teil der Webinar-Reihe mit dem Schwerpunkt Impressumsgestaltung.

Erfahren Sie mehr über unsere regelmäßigen Autorenwebinare.

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