Andreas Kaspar: Das Verfahren gegen das E-Book Portal ebookspender.me/spiegelbest.me hatte der Öffentlichkeit gezeigt, dass die Verlagsbranche von der digitalen Piraterie nicht verschont wird. Ähnlich wie bei Musik-, Film- und Softwareprodukten werden die E-Books von teilweise professionell organsierten Tätergruppen beschafft, an eine große Anzahl von Nutzern weiterverbreitet und mit den illegalen Kopien Geld verdient. Es ist leider zu einer Selbstverständlichkeit geworden, dass digitale Inhalte egal welcher Art auch aus illegalen Quellen konsumiert werden können, zumal diese in der Regel günstiger oder auch kostenlos bereitgestellt werden. Solche Portale lohnen sich in der Regel für die Betreiber jedoch nur dann, wenn eine Vielzahl von Nutzern diese auch in Anspruch nehmen. Dass eine Nutzung solcher illegalen Portale auch zu rechtlichen Konsequenzen führen kann, zumal wenn hier direkt Geld oder geldähnliche Leistungen an die Betreiber fließen, wird oftmals von den Mitgliedern nicht wahrgenommen.Nach meiner Meinung hat die Verlagsbranche als Gesamtheit dieses Thema zu lange ignoriert und den E-Book Piraten das Kundenpotential der digitalen Nutzer weitestgehend überlassen. Argumente wie: „die Piraterie solle lieber ignoriert, statt bekämpft werden“, sind sogar von Vertretern des Branchenverbandes öffentlich verbreitet worden. Erst langsam wird vielen Verlagen bewusst, dass die E-Book Leser auch zahlende Kunden sein könnten und es jedoch für die Verlage besser ist, dass diese Kunden bei den Shops der Verlage einkaufen gehen und nicht bei den E-Book Piraten.
Was ist DRM?
Beim Digital Rights Management (DRM) handelt es sich um technische Kopierschutzverfahren für E-Books, die der Wahrung von Urheber- und Verwertungsrechten dienen. Beim sogenannten „weichen“ DRM wird mittels Wasserzeichen eine unsichtbare Markierung in das gekaufte E-Book eingefügt, die die Kopie dem Käufer zuordnet. Beim „harten“ DRM wird die Kopie direkt auf das Gerät oder eine ID des Käufers verschlüsselt und kann so nur eingeschränkt auf verschiedenen Geräten gelesen werden. Meist ist zudem eine zusätzliche Registrierung, z.B. um eine Adobe ID zu erhalten nötig. DRM mit Wasserzeichen ist wesentlich leserfreundlicher und wird vom Börsenverein des deutschen Buchhandels empfohlen und von immer mehr großen Verlagen genutzt.
Andreas Kaspar: Bei den Verlagen und Self-Publishing-Autoren, deren gesamtes Repertoire wir überwachen dürfen, ist der Anteil von der Piraterie betroffener Titel stark differenziert. Bei den Genres Fantasy, Romance und Erotik sowie bei Heftromanen liegen die Pirateriequoten in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent, bei einigen Self-Publishing-Autoren auch darüber. Belletristische Verlage mit einem heterogenen Repertoire kommen in der Regel auf eine Pirateriequote von ca. 30 Prozent. Sach- und Reiseliteratur ist mit einer Pirateriequote von 10 bis 20 Prozent häufig nur weniger stark betroffen. Eine Ausnahme bildet die Fachliteratur, da es aufgrund des höheren Verkaufspreises eine große Nachfrage nach den Schwarzkopien gibt. Hier können die Pirateriequoten im oberen Bereich liegen.
Generell können wir feststellen, dass E-Book Titel, welche auf eine schnelle Konsumierung abzielen oder sich direkt an eine digitale Leserzielgruppe richten, auch schnell in den Piraterieportalen auftauchen.
Einen absoluten Schutz, dass ein E-Book nicht in einem Piraterieportal illegal angeboten wird, gibt es nach meiner Meinung nicht. Werden die E-Books in kleinen Mengen kostenlos verbreitet, empfiehlt es sich, die E-Book Dateien auf den Empfänger zu personalisieren. Das Einfügen von versteckten Zeichen ermöglicht es so, den Adressaten der jeweiligen Datei zu identifizieren. Das müssen keine aufwendigen Wasserzeichensysteme sein, es reicht aus, wenn mal hier und dort ein Wort ausgetauscht wird oder ein Leerzeichen in einem Satz zu viel ist. Je einfacher solche Markierungen eingesetzt werden, desto weniger fällt es auch auf. Das Gleiche gilt übrigens auch für Rezensionsexemplare, welche leider manchmal von den Rezensenten an Piraterieportale weitergereicht werden. Findet sich ein solches personalisiertes E-Book in einem Piraterieportal wieder, sollte zumindest Derjenige, welcher das E-Book erhalten hat, in Zukunft kein Exemplar mehr bekommen.
Andreas Kaspar: Bei dem harten DRM handelt es sich um einen technischen Kopierschutz, welcher das Lesen der gleichen E-Book Datei nur auf eine begrenzte Menge von Geräten erlaubt. Nach meinem Wissen lassen sich solche harten Kopierschutzmethoden mit kleinen und frei verfügbaren Softwaretools entfernen, welche auch von weniger versierten Nutzern bedient werden können. Bei einem weichen DRM werden in die E-Book Datei nur Wasserzeichen eingefügt, welche eine Identifizierung des Käufers ermöglichen. Diese Wasserzeichen können je nach Shop unterschiedlich ausfallen und sind teilweise sehr kompliziert aufgebaut.
Um ein solches, mit einem Wasserzeichen versehenes E-Book vollständig zu „bereinigen“, kann sehr viel Aufwand notwendig sein. Für die professionalisierten E-Book Piraten stellen Wasserzeichen zwar selten ein Problem dar, der allgemeine Nutzer ist jedoch eher abgeschreckt, diese E-Book Datei in einem Piraterieportal anzubieten. In einem strafrechtlichen Verfahren konnten wir auch Anhand solcher Wasserzeichen mehrere ursprüngliche Käufer identifizieren, welche die gekauften E-Books widerrechtlich weiterreichten.
Andreas Kaspar: Bei CounterFights arbeiten wir bei der Pirateriebekämpfung von digitalen Kopien in drei grundlegende Ebenen. Die hauptsächliche Ebene ist die Überwachung von Piraterieportalen oder regulären Onlineshops und der Suche nach illegalen Angeboten in diesen Plattformen. Solche illegalen Angebote können entweder Download-Links zu sogenannten Filehostern wie uploaded.net sein oder Auktionen mit E-Book Sammlungen bei eBay.de. Können wir eine Rechtsverletzung feststellen, werden z.B. die Betreiber von uns angeschrieben und aufgefordert, die illegalen Angebote zu löschen.
Die zweite Ebene ist die Unterstützung der Rechteinhaber in zivilrechtlichen Verfahren gegen gewerbliche Händler mit digitalen Kopien oder gegen sogenannte Störer, welche die Verbreitung der illegalen Kopien wissentlich fördern oder die Verbreitung trotz Kenntnis nicht unterbinden.
In der dritten Ebene versuchen wir, Schwerpunkttäter oder Betreiber illegaler Plattformen zu identifizieren oder Identifizierungsmöglichkeiten zu finden, um strafrechtliche Verfahren zu ermöglichen. Bei solchen Verfahren arbeiten wir häufig mit den Kriminalbehörden zusammen, welche für die weiteren Ermittlungen zuständig sind.
Nach meiner Meinung bieten die flächendeckenden Löschungsmaßnahmen eine gute Möglichkeit, um die Verbreitung illegaler Kopien einzugrenzen. Bei Tätern oder Portalen, wo solche Löschungsmaßnahmen nicht wirksam oder nur wenig effektiv sind, fokussieren wir uns auf die zivil- oder strafrechtlichen Ermittlungen.
Andreas Kaspar
Der Piraterie-Experte Andreas Kaspar ist Geschäftsführer von CounterFights Anti-Piracy. Das Unternehmen hat sich auf die Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie spezialisiert hat und ist in den Bereichen Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Markenrecht und Persönlichkeitsrecht tätig. CounterFights Anti-Piracy ist für Firmen als Ermittlungsdienstleister tätig und unterstützt staatliche Behörden in dem Aufdecken von Pirateriefällen und der Begutachtung von Pirateriewaren. www.counterfights.com
Andreas Kaspar: Ein Autor vergibt den Verlagen die jeweiligen körperlichen und unkörperlichen Nutzungsrechte an dem betreffenden Titel. Mit diesen sogenannten positiven Rechten ausgestattet, erhält ein Verlag die Rechte an der Vervielfältigung, der Verbreitung oder der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes in gedruckter oder digitaler Form. Um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen, benötigt ein Verlag jedoch in der Regel die ausschließlichen und exklusiven Nutzungsrechte für das E-Book. Fehlen diese exklusiven Rechte, kann der Autor häufig nur selbst gegen illegale Angebote vorgehen.Was kann ich als Autor tun, wenn ich einen meiner Titel auf einer illegalen Download-Plattform für E-Books entdecke?
Andreas Kaspar: Auf keinen Fall sollten die Autoren in Panik geraten und vorschnell handeln. Auch wenn die Emotionen verständlicherweise schnell hochkochen und ein solcher Fund ein Ärgernis darstellt, ist ein überlegtes Handeln notwendig. Wichtig ist genau zu prüfen, ob es sich wirklich um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Sehr häufig haben wir es mit Webseiten zu tun, welche nur den Anschein erwecken, dass dort die E-Books heruntergeladen werden können. Bei einer weiteren Analyse des angeblichen Download-Prozesses kommen oftmals Abofallen, heruntergeladene Dateien ohne das beworbene E-Book oder sogar Computerviren und Trojaner zum Vorschein.
Warum kann BoD gegen Raubkopien vorgehen?
Immer mehr Titel im Self-Publishing sind von E-Book Piraterie betroffen – vor allem Topseller. Autoren stehen dem illegalen Treiben häufig ohnmächtig gegenüber. BoD will dies ändern und geht nun aktiv gegen Raubkopien von BoD-Titeln vor. Ermöglicht wird das Vorgehen gegen E-Book-Piraterie, da Autoren im Rahmen einer Veröffentlichung über BoD die exklusiven Vertriebsrechte ihrer Titel an die Self-Publishing-Plattform übertragen. BoD ist als Rechteinhaber so im Interesse seiner Autoren voll handlungsbefugt und kann die Löschung von verbotenen Downloadlinks beantragen.
Steht jedoch ohne erhebliche Zweifel fest, dass es sich z.B. bei einer herunterladbaren Datei um das betroffene E-Book handelt, welche über einen Download-Link bei dem Filehoster uploaded.net verbreitet wird, sollte der jeweilige Filehoster angeschrieben werden. Viele Filehoster bieten dazu eigene Onlineformulare oder E-Mail Adressen an, worüber solche Löschungsmeldungen übermittelt werden können. Ich empfehle auch, diese Löschungsmeldungen sachlich zu formulieren. E-Mails mit dem Inhalt: „Ihr Verbrecher! Nehmt sofort alle meine Titel von eurer Webseite, sonst verklage ich euch!!!“ landen in der Regel gleich im Papierkorb.
Da die meisten Täter mit den Download-Links Geld verdienen wollen, sollten die illegalen Download-Plattformen auch regelmäßig geprüft werden, ob hier ein neuer Download-Link eingestellt wurde.
Entscheidet sich ein Autor für zivilrechtliche Wege, sollte er sich auf jeden Fall vorher bei einem Anwalt mit Urheberrechtserfahrung beraten lassen. Möglich sind auch Strafanzeigen gegen die Täter bei den Polizeibehörden. Hier haben wir jedoch die Erfahrung gemacht, dass Anzeigen von einzelnen Autoren oftmals wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt werden. Je mehr Autoren oder Verlage gegen die gleichen Piraterieportale oder Täter Anzeige erstatten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die staatlichen Ermittlungsorgane auch aktiver werden.
Andreas Kaspar: Die Piraterieportale werden nach meiner Erfahrung dann verstärkt genutzt, wenn diese Portale einen Mehrwert gegenüber den legalen Portalen bieten. Dieser Mehrwert kann die Art und die Anzahl der verfügbaren Titel, die Funktionalität der Webseite oder häufig auch der Preis sein. Der Besitzer eines E-Book Readers, welcher das von Amazon.de verwendete Dateiformat MOBI nicht verarbeiten kann, sucht die E-Books im gewünschtem EPUB Dateiformat dann zwangsläufig in den Piraterieportalen, wenn der Verlag oder Autor die E-Book Titel exklusiv nur über Amazon.de anbietet.
Der Aufbau legaler Portale und Angebote mit entsprechenden Mehrwerten ist nach meiner Meinung entscheidend, um die zahlwilligen Leser nicht zu den Piraterieportalen abwandern zu lassen. Ob die E-Book Flatrates und Abo-Modelle dazu geeignet sind, die Gratwanderung zwischen den Kundenwünschen und einer angemessenen Vergütung der Verlage und Autoren zu erreichen, kann ich nicht beurteilen. Ich vertrete jedoch die Auffassung, dass die legalen Angebote, egal welcher Art, es nur schwer haben werden dauerhaft zu bestehen, wenn die illegalen Portale öffentlich agieren können, wie sie wollen. Egal welchen legalen Preis es für ein Abo-Modell oder den einzelnen E-Book Kauf gibt, ein Piraterieportal wird diesen Preis immer unterbieten können.
Mit jedem gelöschten Download-Link kann ein Täter kein Geld mehr verdienen und ein „Downloader“ keine E-Book Datei herunterladen. Zivil- und strafrechtliche Verfahren gegen die Täter und Unterstützer der Piraterie können zusätzlich dazu beitragen, die Piraterie aus dem öffentlichen Raum zurück zu drängen. Nach meiner Meinung kann man es schaffen, die öffentliche illegale Verbreitung von E-Books nachhaltig einzugrenzen. Gänzlich unterbinden wird man die digitale Piraterie jedoch nie. Ein zahlungsunwilliger E-Book Leser wird immer einen Weg finden, an die kostenlosen illegalen Angebote zu kommen.
Da ich Ü 70 bin und nur wegen meiner Bücher ins Internet gegangen bin, habe ich große Schwierigkeiten mit den technischen Abläufen. Es ist für mich wichtig, meine Geschichte zu erzählen und hoffe, dass es jemanden interessiert. Berühmt und reich will ich nicht mehr werden.