Im dritten Teil dieser Serie geht es nun um Text- und Bildzitate. Was sind Zitate und wie werden sie korrekt angewendet? Lesen Sie im ersten Teil der Serie mehr zur „richtigen“ Wahl Ihres Buchtitels sowie der Titelgestaltung und im zweiten Teil mehr zum Thema Impressumspflicht und -gestaltung.
Das Zitat ist eine enge Ausnahmeregelung im Urheberrechtsgesetz:
§ 51 Urheberrechtsgesetz
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. (…)
Voraussetzungen für ein Zitat
Ein Zitat liegt nur vor, wenn es eine sogenannte Belegfunktion erfüllt. Wenn man als Autor ein Zitat verwenden möchte, muss man sich mit dem zitierten Beitrag in irgendeiner Form auseinandersetzen:
Man könnte…
- den Inhalt des zitierenden Werkes erläutern.
- sich kritisch mit dem Zitat auseinandersetzen bzw. das Zitat interpretieren.
- das Zitat als Unterstützung für seinen eigenen Standpunkt heranziehen.
- das Zitat als Beleg für den eigenen Standpunkt nutzen.
Die Belegfunktion ist nicht gegeben, wenn Zitate…
- nur um ihrer selbst willen erfolgen.
- anstelle eigener Ausführungen eingesetzt werden.
- nur zur Verschönerung bzw. zum Ausschmücken dienen.
Das heißt Abstracts, Textsammlungen und Beispielsammlungen sind keine Zitate.
Dr. Richard Hahn
hat Rechtswissenschaften in München studiert und in verschiedenen Großkanzleien in München sowie San Francisco gearbeitet. Als Online-Redakteur war er unter anderem für einen internationalen Fachverlag in den Bereichen Wirtschaft, Politik und Recht tätig. Mit den Schwerpunkten Verlags-, Film- und Rundfunkrecht ist er seit 2009 Partner der Lausen Rechtsanwälte. Dr. Richard Hahn ist zudem Referent u.a. an der Akademie der Deutschen Medien sowie der TU München.
Zitatbeispiel:
Unsere Kunden profitieren vom weltweit größten Vertriebsnetz, das sowohl sämtliche Onlinekanäle als auch den stationären Buchhandel beinhaltet, und von professioneller Hilfestellung und Beratung rund um ihre Buchprojekte.
„Unsere [BoD-] Kunden profitieren vom weltweit größten Vertriebsnetz, das sowohl sämtliche Onlinekanäle als auch den stationären Buchhandel beinhaltet […]“
Anforderungen an ein Zitat
Wenn ein Zitat vorliegt, müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Jedes Zitat muss als ein solches korrekt gekennzeichnet werden. Bei Textzitaten setzt man das Zitat in Anführungszeichen („…“). Bildzitate werden eher durch die Quellenangaben und den Bezug im Text gekennzeichnet.
- Bei jedem Zitat müssen der Urheber und die Quelle angegeben werden. Der Urheber ist derjenige, der den Text geschrieben oder das Bild gemacht hat. Die Quelle ist das Buch etc. woraus der Text oder das Bild entnommen wird. Bei der Quellenangabe ist darauf zu achten, dass sowohl der Buchtitel, der Verlag und die Auflage angegeben werden. Üblicherweise wird aus der 1. Auflage zitiert.
- Zitate dürfen niemals inhaltlich verändert werden. Texte dürfen nicht einfach gekürzt, umgestellt oder in ihrer Bedeutung verändert werden. Leichte Anpassungen wie beispielsweise das Auslassen einzelner Wörter muss entsprechend mit (…) gekennzeichnet werden. Auch Bilder dürfen nicht einfach bearbeitet werden. Denn bei Zitaten muss immer das Original verwendet werden.
- Zitate müssen in einem angemessenen Verhältnis zum eigenen Werk stehen. Reine Zitatansammlungen sind nicht zulässig. Das bloße aneinanderreihen von Zitaten spiegelt weder den eigenen Gedanken wieder noch produziert es einen eigenen Text der das Thema aufgreift und sich mit den Inhalten auseinandersetzt.
Hinweise zum Bildzitat
Im Bildbereich ist das Zitieren komplizierter als mit Texten. Denn bei Bildern kommen mehrere Faktoren zum Tragen. Man benutzt nicht nur das Bild der Person, die es erstellt hat, sondern auch das Bild derjenigen, die darauf abgebildet sind. Dabei unterscheidet man im Allgemeinen zwischen der Bildvorlage und dem Motiv. Man kann nur eines von beiden zitieren.
Die Bildvorlage ist das eigentliche Bild, das man nutzt. Hier greift das Urheberrecht des Fotografen, Malers etc. zu.
Das Motiv kann dagegen vollkommen andere Rechte betreffen. Sind Personen auf dem Bild zu erkennen, haben diese ein Persönlichkeitsrecht. Das Recht am eigenen Bild. Diese Personen dürfen selbst entscheiden, ob das Foto bzw. Kunstwerk veröffentlicht werden darf. Das gleiche gilt auch für imposante Bauwerke und Design-Produkte, hier hat der Architekt, Produktentwickler etc. ein Mitspracherecht und das Urheberrecht am Motiv greift.
Ausnahme: Panoramafreiheit
Die Panoramafreiheit gilt für Außenansichten von Gebäuden. Wenn man von öffentlichen Straßen und Wegen aus ein Gebäude fotografiert, muss niemand gefragt werden.
Sobald man aber ein fremdes Grundstück betritt, befindet man sich nicht mehr im öffentlichen Raum und muss den Besitzer bzw. den Verwalter des Gebäudes um Erlaubnis zum Fotografieren fragen.
Tipp
Bei der Verwendung von fremdem Bildmaterial ist man immer auf der sicheren Seite, wenn man sich an professionelle Agenturen wendet. Bei öffentlich zugänglichen Bildern aus dem Internet kann man nämlich nie sicher sein, ob die Urheberrechte am Motiv geklärt wurden. Kauft man Bilder inklusive der Nutzungsrechte bei Bilddatenbanken, entgeht man einem möglichen Verstoß gegen Urheberrechte und möglichen Abmahnungen.
Hier erhalten Sie weitere nützliche Informationen zum Thema Bilddatenbanken.
Lesen Sie im ersten Teil der Reihe mehr zur „richtigen“ Wahl Ihres Buchtitels sowie der Titelgestaltung und im zweiten Teil mehr zum Thema Impressumspflicht und -gestaltung.