Recht & Self-Publishing Teil 2: Impressumspflicht

Ob Titelschutz, Impressumsgestaltung oder die Verwendung von Text- und Bildzitaten – Fachanwalt Dr. Richard Hahn gibt Expertentipps, wie sich Autoren bei ihrer Buchveröffentlichung und -vermarktung…

Mit dem Thema „Recht und Self-Publishing“ hat sich Dr. Richard Hahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, intensiv beschäftigt. Im BoD-Webinar ging er auf drei wichtige Rechtsfragen bei der Buchveröffentlichung und -vermarktung ein: Titelschutz, Impressumsgestaltung und die Verwendung von Text- und Bildzitaten. Die Kernaussagen aus seiner Webinar-Präsentation haben wir mit vielen, wertvollen Tipps zusammengefasst.

Im zweiten Teil geht es nun um die Impressumspflicht. Wann ist ein Impressum verpflichtend und wie sollte es gestaltet sein?

Als Buchautor ist man gesetzlich dazu verpflichtet, sowohl in seinen Büchern, als auch auf der eigenen Autoren-Website und auf allen Social Network-Profilen, wie Facebook & Co, ein Impressum zu führen. Im Impressum sollte kenntlich gemacht werden, wer für die Inhalte des Buches, der Website oder dem Profil verantwortlich ist. Verstößt man gegen diese Vorschrift, ist mit Abmahnungen zu rechnen.

Impressum im Buch

Die Impressumspflicht in Büchern gilt für Printbücher und E-Books gleichermaßen. Es muss zum einen angegeben werden, wer für den Inhalt der Bücher verantwortlich ist, im Normalfall ist das der Autor selbst. Und zum anderen muss der Hersteller des Produkts vermerkt werden. Hierbei wird zwischen gedrucktem Buch und E-Book nur in der Weise unterschieden, dass bei Printbüchern die Druckerei und bei E-Books der Anbieter angegeben wird.

Was im Impressum Ihres BoD-Titels enthalten sein sollte

FSC®-Siegel
Im Falle des FSC-Siegels müssen Sie lediglich etwas Platz im oberen Bereich der Impressumsseite vorsehen, da die Grafik automatisch von BoD eingedruckt wird.

Der Standardvermerk der Deutschen Nationalbibliothek
Um Bibliotheken bei der Erfassung eines Titels mit ISBN eine Hilfestellung zu geben, empfiehlt die Deutsche Nationalbibliothek ihren so genannten „Standardvermerk“ ins Impressum aufzunehmen. Dieser lautet:

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über dnb.dnb.de abrufbar.

Der Copyright-Vermerk
Der Vermerk besteht aus dem Jahr der Veröffentlichung und dem Inhaber der Rechte (Sie selbst, der Herausgeber o.ä.), also z. B.: © 2015 Max Mustermann

Der Vermerk zu Herstellung und Verlag
Bei BoD-Titeln, für die eine ISBN über BoD bezogen wurde, lautet dieser Vermerk wie folgt: „Herstellung und Verlag: BoD – Books on Demand, Norderstedt“. Bei Titeln mit eigener ISBN entfällt der Zusatz „und Verlag“.

Die ISBN
Diese individuelle Nummer wird Ihnen im Falle zu veröffentlichender Titeln während der Erstellung des Buches in myBoD mitgeteilt.

Dr. Richard Hahn

Dr. Richard Hahn

hat Rechtswissenschaften in München studiert und in verschiedenen Großkanzleien in München sowie San Francisco gearbeitet. Als Online-Redakteur war er unter anderem für einen internationalen Fachverlag in den Bereichen Wirtschaft, Politik und Recht tätig. Mit den Schwerpunkten Verlags-, Film- und Rundfunkrecht ist er seit 2009 Partner der Lausen Rechtsanwälte. Dr. Richard Hahn ist zudem Referent u.a. an der Akademie der Deutschen Medien sowie der TU München.

www.lausen.com

Impressum auf Websites und Social Media Plattformen

Im Gegensatz zu der normalen Impressumspflicht bei Druckwerken, welche sich aus dem Pressegesetz ergibt, müssen die Impressen auf Web- und Social Media Seiten die Anforderungen nach §5 des Telemediengesetzes erfüllen. Denn sobald Sie als Autor eine dieser Marketingaktivitäten geschäftsmäßig betreiben, sind Sie rechtlich gesehen Anbieter eines Telemediendienstes. Jede Website, auch eine Social Media Seite, ist geschäftsmäßig, wenn man sich als Autor und nicht nur rein privat präsentiert. Dafür müssen Sie nicht zwangsläufig Ihre Bücher über die eigene Website verkaufen, ein professioneller Auftritt und die Bewerbung Ihrer Bücher reichen aus, um geschäftsmäßig zu handeln.

Was im Impressum Ihrer Autorenwebsite enthalten sein sollte:

  • Name/Firma, Anschrift (kein Postfach)
  • Vertretungsberechtigte (wenn Firma)
  • E-Mail-Adresse

Sowie bei bestimmten Anbietern auch:

  • Eintragung im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer, falls vorhanden
  • Bei „geschützten Berufen“, wie z.B. Ärzten berufsständische Kammer, besondere berufsrechtliche Regelungen
  • Zuständige Aufsichtsbehörde, soweit behördliche Zulassung erforderlich

Vorgaben für die Platzierung des Impressums auf der Website

1. Das Impressum muss leicht erkennbar sein

2. Das Impressum muss leicht erreichbar sein -> Die Rechtsprechung setzt voraus, dass das Impressum über maximal zwei „Klicks“ erreicht werden muss

3. Das Impressum muss ständig verfügbar sein

 

Auf unserer BoD-Website ist das Impressum beispielsweise im Footer zu finden. Mit nur einem Klick auf „Impressum“ gelangt man anschließend zum Impressum von Books on Demand GmbH.

Vorgaben für die Platzierung des Impressums auf Social Media Profilen

Bei den Social Networks ist die Impressums-Frage etwas schwieriger als bei Websites. Auf allen Social Media Kanälen stehen für Informationen, die man auf seinem Profil preisgeben möchte bzw. muss, bestimmte Informationsfelder zur Verfügung. Nach der Rechtsprechung müssen alle Plattformbetreiber eine Impressumseintragung ermöglichen.Tipp für die Eintragung eines Impressums auf Social Network Profilen:

Bei allen geschäftsmäßig geführten Social Media Profilen, wie z.B. bei Facebook oder Xing, sollten Sie immer auf Ihr Website-Impressum verlinken. Dadurch haben Sie den großen Vorteil, dass Sie alle Änderungen, die Sie in Ihrem Impressum eventuell vornehmen müssen, wie z.B. bei einem neuen Wohnsitz oder einer neuen E-Mail-Adresse, immer nur einmal an einem Ort vornehmen müssen. Wenn Sie in der Nutzung von Marketingkanälen sehr breit aufgestellt sind, erleichtert das die Impressumspflicht deutlich.

Dr. Richard Hahn empfielt, den Impressumslink auf Facebook neben dem dafür vorgesehenden Impressumsfeld, möglichst noch in den Feldern „Kurze Beschreibung“ und „Ausführliche Beschreibung“ zu integrieren. So gehen Sie sicher, dass der Impressumslink auch in der mobilen Ansicht, die große Unterschiede zur Web-Ansicht aufweist, zu finden ist.
Lesen Sie im ersten Teil der Reihe mehr zur „richtigen“ Wahl Ihres Buchtitels sowie der Titelgestaltung.

Erfahren Sie mehr über unsere regelmäßigen Autorenwebinare.

Kommentare

  • Schönen guten Abend,

    es erstaunt mich sehr (hörte NIE davon – allerdings bin ich in keinen Foren) –

    von BOD noch nichts gehört diesbezüglich –

    VOR ALLEM schreibe ich unter Pseudonym –
    = RAFAELE
    MACHT.Zukunft erscheint in Kürze,
    PRINZ ROSENHERZ – aus u. a. Gründen und anderen, die
    beschriebene Person betreffend, wird neu aufgelegt!

    Sehr Persönliches –

    vielleicht noch mit Wohn-Adresse? Eine andere wird eben aufgelöst –

    bin in Österreich – bevorzuge dennoch Verlag auswärts
    (der letzte, Wagner verwandelte sich – nach Konkurs noch dazu um –
    verlagoo, glaube ich)

    DANKE für Info

    Freundliche Grüße

    Edith Rafaela Englmann

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